Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH und alle Tochtergesellschaften des Konzerns wirken Betrug, Korruption und jeglichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität entgegen. Zum Selbstverständnis des Unternehmens gehören dabei ein gesetzestreues Verhalten sowie Werteorientierung und Transparenz.
Im Konzern STADT UND LAND wurden ein interner sowie ein externer Compliance-Beauftragter bestellt; beide Ansprechpersonen stehend beratend zur Seite, nehmen aber auch konkrete Hinweise entgegen. Um transparent und gesetzestreu zu agieren, wurde ein umfassendes Compliance Management System (CMS) implementiert.
Anlässlich der Einführung der EU-Hinweisgeberrichtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde das Compliance-System der STADT UND LAND hinsichtlich des Hinweisgebersystems zum 1. September 2022 angepasst.
Compliance unterstützt das unternehmerische Handeln, das durch Integrität, Professionalität, Transparenz und Nachhaltigkeit geprägt ist. In den vergangenen Jahren wurden in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung wirksame Vorkehrungen geschaffen, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu kommunizieren und weitestgehend zu vermeiden.
Das bei der STADT UND LAND implementierte Compliance-Management-System wurde zuletzt in 2021 erfolgreich auditiert und ein ICG-Zertifikat erteilte. Das Compliance-Management-System wurde weiter optimiert und zum 1. September 2022 eine externe Ombudsperson sowie ein sicheres Hinweisgeber-System eingerichtet.
Zur Einhaltung der Regeln hat das Unternehmen einen internen und einen externen Beauftragten (Compliance-Beauftragte) bestellt, die Hinweise auf Wunsch streng vertraulich entgegennehmen und diesen nachgehen.
Ombudsperson für die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH und alle Tochtergesellschaften des Konzerns wirken Betrug, Korruption und jeglichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität entgegen. Zum Selbstverständnis des Unternehmens gehören dabei ein gesetzestreues Verhalten sowie Werteorientierung und Transparenz. Deshalb wurde ein Compliance Management System (CMS) eingerichtet, ein Teil davon ist die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson.
Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie etwa gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geben können.
Neben Rechtsanwalt Dr. Frank steht auch immer eine Rechtsanwältin als Ansprechpartnerin für Hinweispersonen zur Verfügung.
Die Ombudsperson und alle Mitarbeitenden der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Funktion Compliance der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen.
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden. Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.
Geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.